Call-Center. 1. Begriff: Einheit eines Versicherungsunternehmens, die in aller Regel jegliche Kundenwünsche telefonisch entgegennimmt und bei einfachen Geschäftsvorfällen diese auch telefonisch beantworten bzw. abschließend bearbeiten kann. – 2. Ziel und Aufgaben: Das Ziel eines C. ist die Schaffung einer einheitlichen, meist zentral organisierten Infrastruktur zur Aufnahme aller Kundenanrufe unter einer einheitlichen Telefonnummer. Ein C. bearbeitet dabei meist nur einfache Kundenanliegen, während kompliziertere Geschäftsvorfälle von dort in die Fachabteilungen zur Bearbeitung weiter gegeben werden
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Wagner, F. (2011). C BT - Gabler Versicherungslexikon: Ein Leitfaden für Praktiker des Betreuungsrechts, Heilberufe und Angehörige von Betreuten. In F. Wagner (Ed.) (pp. 127–145). Gabler. Retrieved from https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6481-6_3
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