Naturrecht/Rechtsphilosophie

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Unter Rechtsphilosophie (lat. philosophia iuris) versteht man heute eine Teildisziplin der Rechtswissenschaft und der Philosophie, die sich mit philosophischen Grundfragen von Recht und Staat beschäftigt und darüber hinaus auch bestimmte Rechtsprobleme aus philosophischer Perspektive untersucht. Naturrecht (lat. ius naturae bzw. naturale) bezeichnet einen Komplex rechtlicher Normen, deren Geltung man unabhängig vom positiven, insbesondere staatlich gesetzten Recht annimmt. Es liegt auf der Hand, dass je nach dem Verständnis der Begriffe »Natur« und »Recht« zahlreiche Naturrechtskonzeptionen möglich sind. Naturrechtliches Denken gilt heute als lediglich eine von mehreren Strömungen innerhalb der Rechtsphilosophie. Historisch gesehen sind Disziplin und Begriff des Naturrechts jedoch älter als der Terminus »Rechtsphilosophie«, dessen Entstehung meist auf die Zeit um 1800 datiert wird (Welzel 1973); als erste Autoren werden Gerhard F. Paulis Fragmente über Filosofie der Jurisprudenz (1779) und Friedrich Bouterweks Abriß akademischer Vorlesungen über die Rechtsphilosophie (1798) genannt.

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Klippel, D. (2015). Naturrecht/Rechtsphilosophie. In Handbuch Europäische Aufklärung (pp. 371–384). J.B. Metzler. https://doi.org/10.1007/978-3-476-05410-4_34

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