Für die Xenotransplantation gibt es bisher weder in Deutschland noch – soweit ersichtlich – in anderen Ländern eine besondere gesetzliche Regelung. Sie wird jedoch insbesondere in Deutschland durch Bestimmungen in einer ganzen Reihe von Gesetzen, etwa im Arzneimittelgesetz, im Gentechnikgesetz, im Tierschutzgesetz und im Bundesseuchengesetz, erfasst. Die Bundesregierung hat daher den Standpunkt vertreten, dass derzeit der geltende gesetzliche Regelungsrahmen ausreiche1. Andere halten dagegen die gegenwärtige Rechtslage für unbefriedigend, die bestehenden rechtlichen Instrumentarien seien nur sehr begrenzt geeignet, die bestehenden Fragen zu erfassen. Der Gesetzgeber wird daher aufgefordert, alsbald Regelungen zu schaffen, die die spezifischen Risiken der Xenotransplantation berücksichtigen2.
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Beckmann, J. P., Brem, G., Eigler, F. W., Günzburg, W., Hammer, C., Müller-Ruchholtz, W., … Schreiber, H.-L. (2000). Rechtlicher Regelungsrahmen der Xenotransplantation - national und international. In Xenotransplantation von Zellen, Geweben oder Organen (pp. 269–293). Springer Berlin Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-59577-6_11
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