§ 13 Insolvenz

  • Huber S
  • Rinnert A
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Hochrelevant, und doch bis zum Eintritt der Unternehmenskrise oft vernachlässigt: Die Pflichten in der Insolvenz einer Kapitalgesellschaft. Ist eine Kapitalgesellschaft überschuldet oder zahlungsunfähig, hat ihre Geschäftsführung, oder hilfsweise ihre Gesellschafter, die strafbewehrte Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Um strafrechtliche Konsequenzen in der schwierigen Situation der Unternehmenskrise zu vermeiden, sollte bereits vor Eintritt einer Krise eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Thematik erfolgen. Dieses Kapitel gibt zunächst einen Überblick über die Pflichten im Zusammenhang mit der Insolvenz einer Kapitalgesellschaft. Zudem gibt es einen Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens sowie die Behandlung von Gesellschafterdarlehen in der Krise.

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Huber, S., & Rinnert, A. (2019). § 13 Insolvenz. In Rechtsformen und Rechtsformwahl (pp. 279–303). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-20225-5_13

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