In den mehr als fünfzig Jahren seit Unterzeichnung der „Römischen Verträge“ hat sich die europäische Integration in erstaunlichemTempo und Umfang vollzogen. Gleichwohl bleiben die zwei essenziellen Grundfragen, welche sich seit dem Beginn des europäischenEinigungsprozesses stellen, nach wie vor unbeantwortet. Es handelt sich zum einen um die Frage nach dem „Wesen der EuropäischenUnion“, zum anderen um die Frage der Finalität der europäischen Integration. Die vielfältigen Charakterisierungen von Ursprung,Status quo und Ziel der EU bewegen sich zwischen den Gegensätzen des Intergouvernementalismus (mit dem Ziel Staatenbund) undder Supranationalität (mit dem Leitbild des Bundesstaates) und allen nur denkbaren Zwischenstufen, etwa der vom deutschenBundesverfassungsgericht verwendeten Wortschöpfung des „supranationalen Staatenverbunds“ (BVerfG 1993: 155 ff.). Daneben stehensich herkömmlichen Einordnungen entziehende Beschreibungen, wie etwa die aus der Politikwissenschaft stammende Charakterisierungder EU als „Mehrebenensystem“ sowie die Negierung jeglicher Vergleichbarkeit der EU und — daraus folgend — ihre Kennzeichnungals „Gebilde sui generis“ (Bogdandy 1993: 120).
CITATION STYLE
Mann, D.-J. (2008). Ein Gebilde sui generis? Die Debatte um das Wesen der Europäischen Union im Spiegel der „Nature of the Union“-Kontroverse in den USA. In Die Verfassung Europas (pp. 319–343). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91336-0_15
Mendeley helps you to discover research relevant for your work.