Am Ende des Krieges beschloss die niederländische Regierung, nicht länger einen Unterschied zwischen jüdischen und nicht-jüdischen Personen zu machen, sondern jeden Einwohner bzw. jede Einwohnerin mit deutscher Nationalität zum Feind oder zur Feindin der Niederlande zu erklären. Deutsche Juden und Jüdinnen mussten individuell eine Entfeindungserklärung beantragen, um nicht enteignet und nach Deutschland deportiert zu werden. Im Oktober 1944 begann die niederländische Regierung mit dem „Beschluss feindliches Vermögen“ damit, deutsche Juden und Jüdinnen in den Niederlanden zu enteignen. Die Enteignung hielt bis Juli 1951 an.
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Boone, A. (2019). The Continuing Knowledge Gap in Holocaust Aftermath Education in the Netherlands (pp. 109–122). https://doi.org/10.1007/978-3-658-24205-3_6
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