Der öffentliche Sektor einer Volkswirtschaft umfasst alle wirtschaftlichen Aktivitäten staatlicher Institutionen. Die Abgrenzung des öffentlichen vom privaten Sektor ist mitunter schwierig, weil viele Institutionen nach unterschiedlichen Kriterien jeweils entweder dem öffentlichen oder dem privaten Sektor zuzurechnen sind. Die in Deutschland nach der Definition der (→) Volkswirtschaftlichen Gesamtrechung eindeutig zum öffentlichen Sektor gehörenden Institutionen sind die Regierungen der Gebietskörperschaften, Fachbürokratien wie die Deutsche Bundesbank, das Bundeskartellamt und die (→) Bundesanstalt für Arbeit sowie die Träger der Gesetzlichen (→) Sozialversicherungen.
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Apolte, T. (2005). Öffentlicher Sektor. In Handwörterbuch des ökonomischen Systems der Bundesrepublik Deutschland (pp. 311–312). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80894-3_81
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