Das Feld der Erzieherischen Hilfen bzw. die Angebote der Hilfen zur Erziehung stellen einen zentralen Bestandteil der deutschen Kinder- und Jugendhilfe dar. Neben anderen wichtigen, mehr oder weniger öffentlich geförderten und juristisch reglementierten sozialpädagogischen Arrangements der Jugendhilfe -hier sind vor allem die Jugendarbeit und die Kindertagesbetreuung zu erwähnen -- verfolgen die Hilfen zur Erziehung (HzE) das im {\textsection}1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG/SGB VIII) formulierte Ziel, das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gewährleisten. Das Wohl des Kindes steht damit im Mittelpunkt, mit all den damit verbundenen unterschiedlichsten Interpretationsmöglichkeiten und sich daran anschließenden Diskursen (vgl. Oelkers/Schrödter 2008). Der Anspruch auf individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen und die Sicherstellung des Kindeswohls implizieren insbesondere im Rahmen der Erbringung Erzieherischer Hilfen nicht nur den gesetzlichen Auftrag, Benachteiligungen zu vermeiden bzw. abzubauen und positive Lebensbedingungen zu schaffen, sondern der Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten wird ein wesentlicher Stellenwert zugesprochen, um diesen die Ausübung ihrer im Grundgesetz verankerten (elterlichen) Verantwortung zu ermöglichen.
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Albus, S. (2012). Die Erzieherischen Hilfen. In Grundriss Soziale Arbeit (pp. 477–482). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-94311-4_28
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