Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss, der sich mit dem Versagen der Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen zur Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) befasst hat, hat eine breitere öffentliche Diskussion über das Phänomen der institutionellen Diskriminierung entfacht. Auch wenn der Untersuchungsausschuss selbst sich nicht dazu durchringen konnte, institutionelle Diskriminierung zu diagnostizieren (vgl. Lewicki 2014b), hat sein umfassender Bericht doch die Konturen des Phänomens umfassend beschrieben (vgl. Deutscher Bundestag 2014). Explizit fokussierte sich der Untersuchungsausschuss auf direkte Diskriminierung, die darin besteht, dass Personen aufgrund bestimmter Merkmale, wie zum Beispiel ihrer vermeintlichen oder tatsächlichen Religion, ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder ihrer Hautfarbe, eine nachteilige Behandlung erfahren.
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Lewicki, A. (2017). Institutionelle Diskriminierung: Rechtliche Möglichkeiten in Deutschland und Großbritannien. In Rassismuskritik und Widerstandsformen (pp. 545–555). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-14721-1_32
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