Ärzte, die Gutachten erstellen, erhalten von ihren Auftraggebern keine einheitliche Vergütung in Deutschland. Das liegt an der Vielfalt der Auftraggeber, also zumeist Versicherungen sowie Gerichte, und an unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden. Eine Abstimmung der Auftraggeber über die Höhe der Vergütung existiert nicht. Von der Vergütung einer Dienstleistung wird erwartet, dass sie angemessen ist und einen Anreiz bietet, ein Gutachten schnell und gut zu erstellen. Ein nicht überzeugendes Gutachten, das weitere Gutachten notwendig macht, kostet die Auftraggeber zusätzliches Geld und führt zu einem Verlust von Vertrauen unter den Beteiligten.
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Mehrhoff, F., & Fritze, J. (2008). Gutachterhonorar. In Die ärztliche Begutachtung (pp. 869–876). Steinkopff. https://doi.org/10.1007/978-3-7985-1564-2_37
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