Social Entrepreneurship beschäftigt Wirtschafts-, Politik-und Sozialwissen-schaften. Für die Zukunft ist zu vermuten, dass sich auch die Rechtswissenschaft vermehrt diesem Thema widmen wird. Die ersten Impulse hierzu setzte die Eu-ropäische Kommission durch eine Mitteilung über eine "Initiative für soziales Unternehmertum -Schaffung eines ,Ökosystems' zur Förderung der Sozialunter-nehmen als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation"·. Kurze Zeit später folgte der Vorschlag ,Ur eine Verordnung über "Europäische Fonds für soziales Unternehmertum"'. Im Folgenden werden überblicksartig einige der Fragestellungen skizziert, die sich bei einer (sozial-)rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit So-cial Entrepreneurship ergeben. Ausführliche Antworten würden einerseits den Rahmen eines Sammelbandbeitrages sprengen. Zum anderen strebt der Verfas-ser im Rahmen eines Promotionsverfahrens die Veröffentlichung einer detaillier-ten Darstellung an, sodass hier nur diejenigen Aspekte erläutert werden, die ,Ur das Verständnis der rechtspolitischen Handlungsempfehlung erforderlich sind. 1. Verortung im Regelung.kontext Der deutsche Sozialstaat weist eine stetig im Wandel begriffene Regelungsstruk-tur für das Sozialwesen auf, die in den letzten Jahrzehnten mit dem Sozialgesetz-buch zumindest auf Bundesebene einer einheitlichen Kodifikation zugeführt wur-de. Darin werden nicht nur Sozialleistungsansprüche des Einzelnen' geregelt. Das Sozialgesetzbuch bestimmt auch die Rahmenbedingungen für die Finanzierung von sozialen Einrichtungen, damit eine entsprechende Infrastruktur bereitsteht.
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Öztürk, A. (2013). Die Verankerung von Social Entrepreneurship im Sozialgesetzbuch. In Sozialunternehmen in Deutschland (pp. 347–360). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-01074-4_13
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