Wahlsysteme und Wahlrecht

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Wahlsysteme können erst dann ihre Funktion erfüllen, wenn das Institut der demokratischen Wahl gewährleistet ist (Nohlen 2004a; Derichs/Heberer 2006). Kommt Wahlen für die demokratische Legitimation eines politischen Systems keine oder nur eine geringe Rolle zu, so ist der jeweilige Wahlmodus ganz zu vernachlässigen. Bei den Staaten der EU handelt es sich jedoch ausnahmslos um demokratische Verfassungsstaaten, in denen Wahlen kompetitiven Charakter tragen. Sie entscheiden über die Zusammensetzung des Parlaments und damit indirekt auch darüber, wer regiert. Wahlsysteme sind Verfahren, mittels derer die Stimmenanteile der Parteien in Mandate umgesetzt werden. Zum Wahlrecht — die Terminologie in der Wissenschaft ist nicht eindeutig — gehören alle einschlägigen Regelungen, die nicht das Problem der Umwandlung von Stimmen in Mandate berühren (z. B. das Wahlalter oder die Dauer der Legislaturperiode)

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Jesse, E. (2008). Wahlsysteme und Wahlrecht. In Die EU-Staaten im Vergleich (pp. 299–322). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91075-8_11

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