Die Gewinn und Verlustrechnung (GuV) ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses. Die Konten der Gewinn- und Verlustrechnung heißen Aufwandskonten und Ertragskonten. Eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt der Unternehmer grundsätzlich nur zum Jahresende. Muss unterjährig ein Konto aus der Gewinn- und Verlustrechnung bebucht werden, muss dieses unterjährig eröffnet werden. Wenn im Rahmen eines Buchungssatzes ausschließlich Bestandskonten bebucht werden, hat diese Buchung keine Auswirkung auf den Gewinn des Unternehmers.
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Geismann, U. (2017). Die Bedeutung der Gewinn- und Verlustrechnung im Rahmen der Buchführung und des Jahresabschlusses. In Basiswissen Buchführung (pp. 71–73). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-12994-1_6
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