Verbände sind an der Mitformulierung und Mitdurchsetzung von staatlichen und kommunalen Steuerungsleistungen beteiligt und nachweisbar häufig sogar schneller und besser über Gesetzesinitiativen unterrichtet als Abgeordnete in den Parlamenten auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. „Die Verbände erhalten immensen Einfluß auf die staatliche Tätigkeit, ohne dafür Verantwortung zu übernehmen, rechenschaftspflichtig zu sein oder kontrolliert werden zu können. Niemand weiß, welcher Verband in welchem Umfang bei welcher Vorlage mitgewirkt und seine Interessen in welchem Ausmaß untergebracht hat.“1
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Müller-Rommel, F. (1988). Interessengruppenvertretung im Deutschen Bundestag. In US-Kongreß und Deutscher Bundestag (pp. 300–323). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83554-3_14
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