In Deutschland ist Krankheit als „ein regelwidriger körperlicher, geistiger oder seelischer Zustand, der Arbeitsunfähigkeit oder Behandlung oder beides nötig macht`` definiert (Entscheidung des Bundessozialgericht Bundessozialgericht s (BSG) vom 16.05.1972, 9RV 556/71). Den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) liegt nur eine juristische, nicht aber eine medizinische Definition für Krankheit vor (BSG Urteil vom 10.04.2001, B1 KR 39/99 B, RegNr. 25284). Für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit ein „Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen`` (WHO 1946).
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Holzapfel, C., & Hauner, H. (2013). Adipositas im Umfeld von Gesundheitspolitik und Forschung. In Adipositas (pp. 389–399). Springer Berlin Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-22855-1_9
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