Herrschaftslegitimation in den frühhellenistischen Dynastien

  • Müller S
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Die antiken hellenistischen Monarchien entstanden aus einem „Prisma der Macht“, einem Bruch von Herrschaftslinien, wenn „Macht diffus wird“ oder endet (Rader 2003: 60; 2000: 311–346). Der Schnitt in der Herrschaftskontinuität war bedingt durch den Zusammenbruch des riesigen Reichs Alexanders des Großen, das in nur elf Jahren (334–323 v. Chr.) durch eine wahre Tour de force erobert worden war. Als Alexander unerwartet früh – oder, bedenkt man die massive Opposition gegen sein Regime, vielmehr unerwartet spät – 323 v. Chr. in Babylon starb, hinterließ er sein noch ungeborenes Kind und seinen geistig indisponierten und wohl regierungsunfähigen Halbbruder Arrhidaios (Plutarch, Alexander: 10,2; 77,5; Justin 13,2,11). Beide waren nicht von ihm designiert worden, bekamen aber, nachdem der Sohn, Alexander IV., auf die Welt gekommen war, von der makedonischen Heeresversammlung gemeinsam eine in ihren Strukturen und Kompetenzen recht undefinierbare Samtherrschaft übertragen (Curtius 10,7,3–10; Funke 2005: 45–56). In der Folge kamen sie in den Wirren der ausbrechenden Kriege um Alexanders Erbe ums Leben. Die faktische Macht hatte ohnehin nicht bei ihnen, sondern in den Händen einer Gruppe von Alexanders einflussreichen Generälen gelegen, die als „Diadochen“ – griechisch für „Nachfolger“ – in die Geschichte eingingen.

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Müller, S. (2011). Herrschaftslegitimation in den frühhellenistischen Dynastien. In Politische Herrschaft jenseits des Staates (pp. 157–182). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-94017-5_7

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