Grundrechte und Volkssouveränität

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Die beiden modernen Legitimationskonzepte politischer Herrschaft, universelle individuelle Grundrechte, die jeder Person alssolcher unaufhebbar zustehen und Volkssouveränität, die Vorstellung, dass allein die Zustimmung aller von ihr Betroffenendie Ausübung politischer Herrschaft zu rechtfertigen vermag, sind intern miteinander verknüpft. Sie setzen einander vorausund bedingen einander. Das zeigte sich bereits im Stadium der historischen Ausbildung des Gesellschaftsvertragsdenkens imsiebzehnten Jahrhundert. Noch vor den großen Gesellschaftsvertragstheorien von Baruch Spinoza, Thomas Hobbes und John Lockeerhoben die Leveller in der englischen Revolution gegen die Krone 1642–1649 die Forderung, gerechtfertigte politische Herrschaft könne nur auseinem Vertrag der Bürger untereinander entspringen, in dessen Zentrum die Garantie der „angeborenen Rechte“ eines jeden Bürgerssteht. Angeboren sind die persönlichen Grundrechte in dem Sinne, dass sie der natürlichen Person als solcher unmittelbar,unabdingbar und unabhängig von allen anderen Zugehörigkeiten und von religiösen Annahmen zustehen.

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Grundrechte und Volkssouveränität. (2009). In Was ist Demokratie? (pp. 40–46). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91434-3_6

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