Der Begriff „Schmittismus“ ist im engsten Umfeld der „Junge Freiheit“ (JF) im Jahre 2003 geprägt worden. In einer Schrift des mit der JF eng verbundenen ‚Instituts für Staatspolitik’ (IFS)1 wird quasi für die eigenen Reihen ein „verbreiteter ‚Schmittismus’“ festgestellt. Gleichzeitig wehrt sich der namentlich nicht genannte Autor jedoch gegen Versuche von „Teilen der politischen Linken“, seine eigene Position, die er schlicht als „konservativ“ bezeichnet und „deren Verankerung im Grundgesetz unbezweifelbar“ sei, „zu delegitimieren“2. In dieser Schrift wird also nicht mehr aber auch nicht weniger behauptet, als dass eine grundlegende Orientierung an Carl Schmitt einerseits und gleichzeitig am Grundgesetz andererseits möglich sei. Im Folgenden versuche ich zu zeigen, dass beide Orientierungen zusammenzubringen dem Versuch der Quadratur des Kreises ähnelt. Ich werde also im Folgenden zuerst den Gegenstand meiner Analyse, die JF und ihre neurechte Ausrichtung kurz vorstellen. Sodann wird sich eine Charakterisierung der Position Carl Schmitts anschließen. Ihre Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz ist Gegenstand des nächsten Schrittes. Im vorletzten Abschnitt werden zwei Beispiele aus jüngsten Nummern der JF analysiert, um deutlich zu machen, dass auch heute noch Carl Schmitts Positionen in der JF zum Tragen kommen, in der Tat also auch heute noch „Schmittismus“ vorliegt. Zum Schluss muss allerdings darauf verwiesen werden, dass es in der Bundesrepublik immer wieder Beispiele dafür gibt, dass grundgesetzwidrige Positionen durchaus zum ganz normalen politischen Alltag gehören.
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Gessenharter, W. (2008). Der Schmittismus der „Jungen Freiheit“ und seine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz. In Die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ (pp. 77–94). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90559-4_4
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