Ist steuerliche Gemeinnützigkeit immer das anzustrebende Ziel, um der Allgemeinheit zu nutzen?

  • Klaßmann R
N/ACitations
Citations of this article
5Readers
Mendeley users who have this article in their library.
Get full text

Abstract

Das hohe öffentliche Ansehen der Gemeinnützigkeit, die vielen Steuervergünstigungen bei wesentlichen Steuerarten und weitere Vergünstigungen, z. B. die Befreiung von bestimmten öffentlich-rechtlichen Gebühren, sprechen dafür, die Gemeinnützigkeit anzustreben. Tatsächlich kann die Gemeinnützigkeit aber im Wirtschaftsleben hinderlich oder sogar nachteilig sein. Notwendig ist nämlich die jederzeitige umfassende Beachtung aller Anforderungen an Satzung und tatsächliche Geschäftsführung, was z. B. der Eigenkapitalbeschaffung enge Grenzen setzt. Auch können Entgelte bei Leistungen an bzw. von nicht gemeinnützigen Vertragspartnern gemeinnützigkeitsrechtlich „unangemessen“ sein. Häufig erleiden gemeinnützige Körperschaften in ihrem gemeinnützigen „Kerngeschäft“ Verluste. Unterhalten sie daneben auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, sind deren Gewinne gleichwohl steuerpflichtig; eine „Verrechnung“ ist unzulässig, anders als bei steuerpflichtigen Körperschaften.

Cite

CITATION STYLE

APA

Klaßmann, R. (2018). Ist steuerliche Gemeinnützigkeit immer das anzustrebende Ziel, um der Allgemeinheit zu nutzen? In Zukunftsorientiertes Stiftungsmanagement (pp. 93–103). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-19267-9_8

Register to see more suggestions

Mendeley helps you to discover research relevant for your work.

Already have an account?

Save time finding and organizing research with Mendeley

Sign up for free