Der für die Anästhesie verantwortliche Arzt haftet für Anästhesieschäden zivil und strafrechtlich, wenn er seine ärztlichen Sorgfaltspflichten verletzt oder der Patient nicht rechtswirksam in die Anästhesie eingewilligt hat.
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Zenz, M., & Dertwinkel, R. (2008). Anästhesie und Schmerztherapie. In Die ärztliche Begutachtung (pp. 781–792). Steinkopff. https://doi.org/10.1007/978-3-7985-1564-2_30
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