Gebäudeschäden zählen zu den direkt tangiblen Schäden bei einem Überflutungsereignis. Hin- gegen gehören nach Kron 2008, S. 66 ff., etwa Mietausfälle zu indirekt tangibelen Schäden. Die Schäden nach einem Ereignis sind vielfältig und können sich aus quantifizierbaren Schäden, welche etwa durch Wiederherstellungskosten abbildbar sind, und nicht quantifizierbaren Schä- den, welche etwa den endgültigen Verlust kultureller Werte beinhalten, zusammensetzen.
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Weller, B., Fahrion, M.-S., Horn, S., Naumann, T., & Nikolowski, J. (2016). Überflutung. In Baukonstruktion im Klimawandel (pp. 131–178). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-13011-4_5
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