Der Rechtsschutz von Computerprogrammen ist letzthin insbesondere im Patentrecht zum Gegenstand hitziger rechtspolitischer Debatten geworden. Die lautstarken Diskussionen um die gescheiterte Revision des Europ{ä}ischen Patent{ü}bereinkommens von 1973 [EP{Ü}] im Hinblick auf die Streichung des Ausschlusses f{ü}r Computerprogramme als solche vom Patentschutz im Jahre 20001 leicherma{ß}en wie um die Software-Richtlinie, die mit {ä}hnlicher Zielsetzung dann letztlich im Jahre 2005 endg{ü}ltig scheiterte,2 klingen noch im Ohr.
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Leistner, M. (2008). Computerimplementierte Erfindungen im System des „Geistigen Eigentums“. In Geistiges Eigentum: Schutzrecht oder Ausbeutungstitel? (pp. 187–222). Springer Berlin Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-77750-2_14
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