Gesetzesvorlagen gem. Art 76 Abs.1 GG urch Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat. Organisation der Bundesregierung nach Kanzlerprinzip, Ressortprinzip und Kollegialprinzip. Alle drei elemente kommen in der Praxis zusammen. Unterschiedliche Ausgangspunkte der Gesetzgebungsverfahren. Zuständige Minister haben Federführung. Erstes Ziel eines Gesetzgebungsvorbereitungsverfahrens ist der Referentenentwurf: vorläufiger Gesetzesentwurf durch federführendes Referat. Mitzeuchnungsvermerke anderer Ressorts. Erster hausinterner Gesetzesentwurf. Referentenentwurf. Bundeskanzleramt ist in jedem Stadium zu beteiligen. Koordinierungsaufgabe des Bundeskanzleramtes. Ablaufplanung und Kabinettzeitplanung. Gesetzesvorbereitungsarbeit mündet in eine Kabinettvorlage des federführenden Ressorts. Gesetzesfolgenabschätzung. Regierungsinternes Gesetzgebungsverfahren endet mit der Beschlussfassung über den Gesetzesentwurf.
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Busse, V. (2010). Regierungsinternes Gesetzgebungsvorbereitungsverfahren. In Analyse demokratischer Regierungssysteme (pp. 221–236). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91955-3_13
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