Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Mai 1998 wird die Einrichtung eines Risiko-Managementsystem für Aktiengesellschaften verpflichtend vorgeschrieben. Bereits in der Begründung führt der Gesetzgeber aus, dass von einer Ausstrahlungswirkung auch auf Unternehmen mit anderen Rechtsformen, z. B. GmbH, auszugehen ist.
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Gleißner, W., & Meier, G. (2001). Risiko-Management als integraler Bestandteil der wertorientierten Unternehmensführung. In Wertorientiertes Risiko-Management für Industrie und Handel (pp. 53–62). Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90746-2_5
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