Die Privatisierung von Krankenhäusern

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Eine weit verbreitete Intuition lautet: Gesundheitsgüter und -leistungen sollten nicht von der Kaufkraft des Einzelnen abhängen, sondern allen Personen in gleicher Weise zugänglich, also dem marktlichen Wettbewerb entzogen sein. Die entsprechende plakative Formulierung lautet »Gesundheit ist keine Ware«. Das Gewinnmotiv gilt im Gesundheitswesen als verdächtig, plakativ formuliert: »Ethik ist nicht Monetik«. Diese Intuitionen nehmen, indem sie den Markt kritisieren und bestimmte Ansprüche verallgemeinern, eine öffentliche Perspektive in Anspruch. Dem entspricht, dass der ›Markt‹ in Bezug auf das Gesundheitswesen tatsächlich in verschiedener Form Gegenstand öffentlicher Aktivitäten ist: Der Gesetzgeber setzt erklärtermaßen auf Marktelemente, um Qualität und Effizienz des Gesundheitswesens zu stärken (s. u.) , das Bundeskartellamt untersagt Krankenhauszusammenschlüsse, um eine marktbeherrschende Stellung einzelner Träger zu verhindern. Demgegenüber gehen einzelne öffentliche Instanzen mit der Privatisierung von Krankenhäusern einen im Grundsatz entgegengesetzten Weg: Sie reduzieren ihre Verantwortung vor der Öffentlichkeit und ersetzen sie durch Verantwortung vor privaten Geldgebern.

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Die Privatisierung von Krankenhäusern. (2010). Die Privatisierung von Krankenhäusern. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92479-3

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