Allgemein besteht der Rahmen elektrischer Triebfahrzeuge aus zwei parallelen Längsträgern, die durch eine Anzahl Querverbindungen gegeneinander versteift und an den Enden als Abschluß durch die die Zug- und Stoßorgane (Kupplung und Puffer) tragenden Endbalken (Stoßbalken genannt) miteinander verbunden sind. Bei einrahmigen Lokomotiven und zweiachsigen Triebwagen trägt der Rahmen nach oben den Kasten und wird selbst von den Triebachsen getragen, während bei Drehgestellohomotiven und den vierachsigen Triebwagen zu unterscheiden ist zwischen den Rahmen der Drehgestelle und dem wieder den Kastenaufbau tragenden Haupt- oder Brückenrahmen (siehe Abb. 1.1 bis 1.29). In beiden Fällen kommen die Rahmen allenfalls vorhandener Laufachsen (Bissei-, Adams- oder Henschel-Achsen) oder von Laufachsdrehgestellen hinzu. Je nachdem, ob die Rahmenlängsträger innerhalb oder außerhalb der Räder angeordnet sind, unterscheidet man zwischen den Lokomotivbauarten mit Innen- oder Außenrahmen. Eine weitere Unterscheidung ergibt sich durch die Ausführung als Blech-, Barren- oder Profilträgerrahmen.
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Sachs, K. (1973). Rahmen und Kasten. In Elektrische Triebfahrzeuge (pp. 683–728). Springer Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-4380-3_9
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