ADS des Bundes:Die AD-Stellen bilden den institutionellen und organisatorischen Rahmen daf{ü}r, dass sich die bestehenden rechtlichen Regelungen in der Praxis zu einem umfassenden und nachhaltigen D-Schutz mit wirkungsvollen Mitteln der Rechtsdurchsetzung entwickeln k{ö}nnen.Am 29. Juni 2006 hat der Bundestag mit gro{ß}er Mehrheit das AGG beschlossen. Die gro{ß}e Koalition hat dabei am Vorgehen von Rot-Gr{ü}n festgehalten und an einem einheitlichen Gesetz festgehalten. Die ADS wirkt {ü}ber die EU-Richtlinien hinaus, da sie auch f{ü}r die Diskriminierungsmerkmale Alter, Behinderung, Religion und sexuelle Identit{ä}t zust{ä}ndig ist.Autor begr{ü}{ß}t ausdr{ü}cklich den horizontalen Ansatz der Bundesregierung. Es wurde eine dem Grundgedanken des AGG widersprechenden Hierarchisierung von D-Merkmalen vermieden.Beschreibung der ADS und Kritikpunkte:Personelle Ausstattung: wird mit anderen L{ä}ndern verglichen und als zu gering bezeichnet.Leitung der ADS: Amtszeit ist an das Ende der Legislaturperiode gekoppelt. Nach der Anh{ö}rung im Bundestag am 7. M{ä}rz 2005 war zun{ä}chst eine Entkopplung vorgeschlagen worden.zu der Schlichtungsfunktion:Mediation ist in F{ä}llen von D oft geeigneter als ein Gerichtsverfahren, um Unrechtsbewusstsein zu sch{ä}rfen. AD-Stellen k{ö}nnen beitragen eine neue Streitkultur in D zu initiieren, die mehr auf Ausgleich und Mediation setzt und alternative Konfliktl{ö}sungsm{ö}glichkeiten aufzeigt.zu Einrichtungen auf L{ä}nderebene:Aufgrund der f{ö}deralen Strukturen mit den weitgehenden Regelungszust{ä}ndigkeiten der L{ä}nder hat der Bund keine rechtliche M{ö}glichkeit eine dezentrale Struktur einzurichten.
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Lüders, C. (2011). Deutschland: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. In Chancengleichheit durch Personalpolitik (pp. 539–542). Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6838-8_53
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