Deutschland als Wirtschaftsmacht

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Seit der Vereinigung agiert das vereinte Deutschland politisch und wirtschaftlich als europäische Macht mit globalen Interessen und globaler Bedeutung. Die Zielsetzung, den nationalen Wohlstand zu sichern und zu vermehren, stellt den wichtigsten Bestimmungsfaktor für seine Innen- und Außenpolitik dar. Als „Weltwirtschaftsmacht`` (Kloten 1994: 63) bestimmt die deutsche Volkswirtschaft die globalen Waren- und Dienstleistungsströme, die Geld- und Kapitalmärkte sowie den Zahlungsverkehr entscheidend mit und auf dieser Grundlage verfügt auch das politische System über die Fähigkeit zur zielgerichteten Einflussnahme auf weltwirtschaftliche Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse. Mit einem Anteil von 9 bis 10% an den Weltausfuhren rangiert Deutschland global wechselweise an erster (so 1986–88, 1990, 2003–05) oder an zweiter (1991–2002) Stelle der Exportnationen, verfügt — nach den USA und Japan — über das drittgrößte Bruttosozialprodukt und repräsentiert innerhalb der Europäischen Union die weitaus stärkste Wirtschaftskraft. Dementsprechend groß ist sein Gewicht in den internationalen Finanzinstitutionen wie der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) oder der Welthandelsorganisation (WTO) oder bei den G 8-Treffen der wichtigsten Industrienationen.

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Staack, M. (2007). Deutschland als Wirtschaftsmacht. In Handbuch zur deutschen Außenpolitik (pp. 85–97). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90250-0_5

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