Anerkennung bildet formal eine dreistellige Relation: x anerkennt y als z. Bei x und y kann es sich sowohl um Individuen als auch um Gruppen handeln, z bildet dabei den evaluativen Gesichtspunkt, unter dem die Anerkennung erfolgt. Aus dieser Einstellung von x erwachsen Konsequenzen sowohl für den ethischen bzw. rechtlichen Status von y als auch für das Handeln von x selbst. Wer einen anderen etwa als gleichberechtigten Partner anerkennt, geht damit die Verpflichtung ein, ihn auch diesem Status gemäß zu behandeln, also z. B. keine eigenmächtigen Entscheidungen für ihn zu fällen.
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Halbig, C., Wils, J.-P., Bielefeldt, H., Schmücker, R., Kuhlmann, W., Morscher, E., … Wolbert, W. (2011). Zentrale Begriffe der Ethik. In Handbuch Ethik (pp. 303–566). J.B. Metzler. https://doi.org/10.1007/978-3-476-05192-9_4
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