Die Strukturen und Aufgaben der Krisenstäbe in Nordrhein-Westfalen sind weitestgehend per Erlassregelung festgeschrieben. Die Kernaufgabe des Krisenmanagements liegt hier bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Dort werden unter dem politisch Gesamtverantwortlichen zwei Stäbe gebildet: der Krisenstab für die administrativ-organisatorischen Aufgaben und die Einsatzleitung für das operativ-taktische Geschäft.
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Kranaster, M. (2016). Aufgaben und Struktur eines Verwaltungsstabes am Beispiel Nordrhein-Westfalen. In Handbuch Stabsarbeit (pp. 61–64). Springer Berlin Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-48187-5_10
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