Die zahnärztliche Aufklärungspflicht bei Standardheileingriffen

  • Borsdorff A
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In jeder zahnärztlichen Praxis kommen die Leitungsanästhesie, die Extraktion oberer Zähne, die Extraktion unterer Weisheitszähne und die Wurzelbehandlung tagtäglich als sehr häufige, fast routinemäßige Standardheileingriffe 1 vor. Auch diese Standardheileingriffe sind mit Risiken behaftet, die sich jedoch sehr selten verwirklichen. Gerade aber wegen der Häufigkeit dieser Heileingriffe und der sel-tenen Risiken stellt sich die Frage der Erforderlichkeit einer Patientenaufklärung in der Zahnmedizin. Während die aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten resultierende ärzt-liche Aufklärungspflicht in der allgemeinen Medizin nicht mehr hinweg zu denken ist, erfolgt die Patientenaufklärung in der Zahnmedizin immer noch sehr zurück-haltend. Im zahnmedizinischen Praxisalltag nimmt das Aufklärungsgespräch übli-cherweise einen eher geringen Anteil ein. Demgegenüber steht, dass es zwischen-zeitlich eine Vielzahl von Rechtsprechung gibt, die immer wieder Aufklärungs-defizite in der Zahnmedizin rügt, mit der Folge von Schadensersatz und Wegfall des ärztlichen Honoraranspruchs bis hin zu Strafvorwürfen gegen Zahnärzte. Dass die ärztliche Aufklärung in der Zahnmedizin bisher nicht so intensiv er-folgt, wie in sonstigen Fachrichtungen der Medizin, mag wohl darin begründet sein, dass es sich in der Zahnmedizin um ambulante Heileingriffe handelt, die teils sowohl von Patienten als auch vom Zahnarzt regelmäßig als nicht so schwerwie-gend angesehen werden. Denn gerade zahnärztliche Heileingriffe, die risikobehaf-tet sind, sind häufig zur Zahnschmerzvermeidung zwangsnotwendig und stellen sich somit sowohl für den Patienten als auch für den behandelnden Zahnarzt als unvermeidbar dar. Kaum ein Patient würde beispielsweise bei einer erforderlichen Zahnextraktion auf eine Betäubung verzichten, selbst wenn er über schwerwie-gende Risiken aufgeklärt wurde. Diese Tatsache, dass gerade in der Zahnmedizin vielfach Heileingriffe zwangsnotwendig und unvermeidbar sind, mag Grund dafür sein, dass vielfach der Aufklärung durch den Zahnarzt keine besondere Bedeutung beigemessen wird. Es fragt sich daher, ob diese Einschätzung von Zahnarzt und 1 Hier soll lediglich auf die in der zahnärztlichen Praxis häufigsten Standardheileingriffe eingegangen werden. Die anderen eher seltener vorkommenden Heileingriffe erfordern darüber hinaus eine sorgfältige Aufklärung durch den behandelnden Zahnarzt. Die Auf-klärung über diese Risiken bei spezielleren Heileingriffen stellt sich in der Zahnmedizin ebenso wie in der sonstigen Medizin als selbstverständlich dar.

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Borsdorff, A. (2006). Die zahnärztliche Aufklärungspflicht bei Standardheileingriffen. In HUMANIORA Medizin — Recht — Geschichte (pp. 711–724). Springer-Verlag. https://doi.org/10.1007/3-540-28514-8_37

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