Das rechtliche Denken kennt verschiedene Begriffe, die auf eine oder gar mehrere implizite Willenstheorien schließen lassen, z. B. Erwägungsfähigkeit, Willensbildungsfähigkeit, Steuerungsfähigkeit, Handlungsfähigkeit. Diese Begriffe sind anzutreffen im zivilrechtlichen und im strafrechtlichen Denken, D.H. nicht nur in den Gesetzestexten, sondern auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in den Kommentaren und im rechtswissenschaftlichen Schrifttum.
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Hommers, W. (1987). Implizite Willenstheorien des rechtlichen Denkens aus empirisch-psychologischer Perspektive. In Jenseits des Rubikon (pp. 340–359). Springer Berlin Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-71763-5_19
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