Neurologische Rehabilitation

  • Müller F
  • König E
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Gegenstand der Rehabilitation ist primär die Behandlung der Krankheitsfolgen. Die direkte kurative Krankheitsbehandlung kann, muss aber bei Beginn der Rehabilitation noch nicht abgeschlossen sein. Funktionsstörungen des Nervensystems z. B. als Folgen von Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, multipler Sklerose oder Parkinson-Erkrankung betreffen den Patienten zentral in seiner Persönlichkeit, verändern seine soziale Stellung und können erhebliche Rückwirkungen auf das soziale Umfeld, insbesondere die Familie, haben. Neurologische Funktionsstörungen sind die wesentliche Ursache für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen und wegen häufig unvollständiger Rückbildung auch die wichtigste Ursache für Pflegebedürftigkeit. Dem gesetzlich verankerten Grundsatz „Reha vor Pflege`` entsprechend sollen mit der Rehabilitation Funktionsstörungen bei drohender Behinderung möglichst weitgehend gebessert werden, bevor über Sozialleistungen wegen Pflegebedürftigkeit entschieden wird. Allerdings benötigen bei Weitem nicht alle neurologischen Patienten eine Rehabilitationsmaßnahme, sondern nur diejenigen ohne rasche und ausreichende Besserung der Krankheitsfolgen. Bei leicht betroffenen Patienten kann die Rehabilitation ambulant erfolgen, bei schwerer betroffenen Patienten ist eine stationäre Rehabilitation erforderlich. Da die Ergebnisse der Rehabilitation günstiger sind, wenn frühzeitig mit rehabilitativen Maßnahmen begonnen wird, überlappen sich Krankheitsbehandlung und Rehabilitation häufig.

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Müller, F., & König, E. (2020). Neurologische Rehabilitation (pp. 1863–1888). https://doi.org/10.1007/978-3-662-60676-6_179

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