Seit dem Jahr 2001 wird die Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz auf eidgenössischer Ebene gesetzlich geregelt. Das Fortpflanzungsmedizingesetz wurde nach zwei eidgenössischen Volksabstimmungen in den Jahren 2015 und 2016 umfassend revidiert. Seit dem 1. September 2017 sind in der Schweiz die Präimplantationsdiagnostik unter Einschluss des Präimplantations-Screening (PGS) und die Embryokryokonservierung zugelassen. Weiterhin verboten bleiben Eizellspende, Embryonenspende und Leihmutterschaft.
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Imthurn, B. (2013). Rechtliche Regelung der Reproduktionsmedizin in der Schweiz. In Reproduktionsmedizin (pp. 621–629). Springer Berlin Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-30181-0_50
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