Finanzierung des allgemeinbildenden Schulwesens

  • Brückner Y
  • Böhm-Kasper C
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Das Schulwesen ist von zentraler gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung und verkörpert den Kern der Kulturhoheit der Bundesländer. Dieser Position entsprechend stellt die Finanzierung des Schulwesens das Zentrum der gesamten Bildungsfinanzierung dar und wirkt als ein wichtiger bildungspolitischer Gestaltungsparameter. Dabei bleibt die Abgren-zung des Begriffs der Allgemeinbildung unscharf, wird dieser doch verbreitet für in nicht-berufsbezogenen Schulen vermittelte Kompetenzen verwendet, wenngleich grundsätzlich auch vorschulische Bildung der Allgemeinbildung zugerechnet werden kann, und überdies allgemeinbildende Abschlüsse nicht ausschließlich in allgemeinbildenden, sondern zuneh-mend auch in beruflichen Schulen vergeben werden (Autorengruppe Bildungsberichterstat-tung 2008: 87f.). Im Wissen um diese begriffliche Unschärfe zielt der vorliegende Beitrag darauf ab, zum einen die Struktur des Finanzierungssystems des allgemeinbildenden Schulwesens und aktuelle Befundlagen mit Blick auf diesen Teil des Bildungssystems zu veranschaulichen. Zum anderen stellt er neue Tendenzen in der Schulfinanzierung vor, die die Leistungsfä-higkeit des Bildungssystems, angesichts der vorhandenen Herausforderungen, sicherstellen sollen. 1 Gesetzliche Regelungen als Grundlage der Schulfinanzierung Die Verantwortung für den allgemeinbildenden Schulbereich teilen sich in Deutschland traditionsgemäß Länder und Kommunen. Die Abgrenzung der Verantwortung zwischen staatlicher Schulaufsicht und kommunaler Schulträgerschaft beruht dabei auf der Un-terscheidung zwischen den sogenannten inneren und äußeren Schulangelegenheiten (Ave-narius/Heckel 2000: 155ff.). Oftmals wird auch von einer geteilten oder auch doppelten Schulträgerschaft gesprochen, auch wenn mit dem Begriff Schulträgerschaft eher die Ver-antwortlichkeiten auf kommunaler Ebene beschrieben werden. Die staatliche Schulaufsicht, die im Rahmen der Kulturhoheit der Länder auf Länderebene angesiedelt ist, trägt für die Lehr-und Lernprozesse und somit für die Inhalte, Methoden und Strukturen der Schule Verantwortung. Die Kommunen dagegen sorgen für die Errichtung, Organisation, Un-terhaltung und Verwaltung der einzelnen Schulen. Die Finanzierung des deutschen Schulwesens übernehmen entsprechend der gesetzli-chen Regelungen zur Schulträgerschaft und Schulaufsicht ebenfalls Land und Kommunen gemeinsam. Die Lastenverteilung zwischen Ländern und Kommunen folgt dabei der Auf-gabenkompetenz. So gilt für alle Bundesländer (Flächenstaaten), dass die Kosten des leh-renden Personals vom Dienstherrn zu tragen sind. Der Schulträger trägt die Kosten für das nicht-lehrende Personal und hat die Sachkosten aufzubringen (Avenarius/Heckel 2000: 167ff.). Mit Blick auf bestimmte Ausgabenkomponenten wie beispielsweise den Transport der Schüler, den schulpsychologischen Dienst oder die Anschaffung von Computern und

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Brückner, Y., & Böhm-Kasper, C. (2010). Finanzierung des allgemeinbildenden Schulwesens. In Handbuch Bildungsfinanzierung (pp. 201–212). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92520-2_17

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