1. Kaufmännischer Sprachgebrauch: Bezeichnung für eine Unternehmung und für das Verkaufslokal (Laden) einer Unternehmung (meist Handelsbetrieb), aber auch für eine von mehreren Verkaufsstellen (Filialunternehmung). Unter Geschäft wird i.d.R. ein Einzelhandelsgeschäft verstanden. 2. Rechtlich: Handelsgeschäfte, Rechtsgeschäfte.
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Geschäfte. (2007). In 888 Weisheiten und Zitate für Finanzprofis (pp. 63–66). Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9538-4_20
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