Die Präambel des Grundgesetzes weist darauf hin, dass es Ziel der deutschen Politik sei, „in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“. Von Beginn an war die Bundesrepublik Deutschland in diesem Sinne integrationsoffen, also bereit, nationale Souveränität aufzugeben und sie auf übernationale Institutionen, insbesondere im Prozess der europäischen Einigung, zu übertragen. Von den Römischen Verträgen bis hin zu dem geplanten neuen Vertrag über die Reform der Europäischen Union, mit dem der gescheiterte Verfassungsvertrag in der Substanz gerettet werden soll, haben Politiker aller Parteien in Deutschland die Übertragung von Entscheidungsrechten auf gemeinsame europäische Institutionen unterstützt. Die Europa-Forschung begleitete in ihrer Ausrichtung analytisch den Integrationsprozess.
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Sturm, R. (2010). Das europäisierte deutsche Regierungssystem. In Analyse demokratischer Regierungssysteme (pp. 185–199). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91955-3_11
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