Schlechtes Krisenmanagement beim Umgang mit einer Produktkrise kann für das betroffene Unternehmen in jeglicher Hinsicht teuer werden. Im "worst case" endet sie in der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der handelnden Personen. Ein gut aufgestelltes Unternehmen sorgt deshalb auch für diesen Ernstfall rechtzeitig vor - und entledigt sich durch ein vorausschauendes Handeln bereits im Vorfeld einer Vielzahl von Problemen. Der vorliegende Beitrag erläutert, woran hier im Einzelnen zu denken ist.
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Steimle, V., & Dornieden, G. (2008). Praxistipps Produkthaftung. In Compliance in der Unternehmerpraxis (pp. 65–76). Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9729-6_3
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