Abstract
Entsprechend IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ ist der Goodwill mindestens jährlich einem Wertminderungstest (Impairmenttest) zu unterziehen. In Abhängigkeit von der Art des Unternehmenserwerbs (share deal vs. asset deal) erhöht sich der Goodwill um die im Rahmen der Kaufpreisallokation ggf. passivierten latenten Steuern. IAS36 verlangt gleichwohl für die Ermittlung des Nutzungswerts einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) u.a. die Verwendung von Vorsteuer-Cashflows und Vorsteuerzinssätzen. Daher sind passive latente Steuern aus dem Buchwert der betreffenden ZGE auszuschließen. Dies könnte zur Folge haben, dass für den Goodwill schon unmittelbar nach dem Unternehmenserwerb bzw. zu den nachfolgenden Stichtagen eine Wertminderung droht, soweit dieser auf passiven latenten Steuern basiert. Es stellt sich daher die Frage, wie beim Impairmenttest mit dem Teil des Goodwill umzugehen ist, der allein aus der Passivierung latenter Steuern resultiert bzw. wie die aus der Kaufpreisallokation resultierenden passiven latenten Steuern zu berücksichtigen sind.
Cite
CITATION STYLE
Sellhorn, T. (2018). Goodwill Impairment. Goodwill Impairment. Peter Lang D. https://doi.org/10.3726/b14014
Register to see more suggestions
Mendeley helps you to discover research relevant for your work.