Abstract
Am 1. März 2020 traten die durch das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) eingeführten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Hintergrund der Änderungen sind die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Masernfallzahlen. Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit wurden mit dem Masernschutzgesetz Regelungen implementiert, wonach Personen in bestimmten Einrichtungen entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder aber eine Immunität gegen Masern aufweisen müssen. Der Beitrag stellt die aktuelle Rechtslage bezogen auf Gesundheitseinrichtungen dar.
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Lissel, P. M. (2020). Infektionsschutzrecht nach Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes. Der Pneumologe, 17(4), 280–284. https://doi.org/10.1007/s10405-020-00324-7
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