Abstract
Das Patentrecht gilt gemeinhin als das st{ä}rkste Schutzrecht f{ü}r innovative technische Leistungen. Im Unterschied zum Urheberrecht erstreckt sich seine Ausschlie{ß}ungswirkung auch auf unabh{ä}ngig get{ä}tigte Entwicklungen1. Hinzu kommt der in der Regel erheblich h{ö}here Abstraktionsgrad seiner in den jeweiligen Patentanspr{ü}chen definierten Schutzgegenst{ä}nde, aus dem sich eine au{ß}erordentlich breite Schutzwirkung ergeben kann2. Es ist daher mehr als verst{ä}ndlich, dass bei einer Standortbestimmung des geistigen Eigentums die Grundfrage, ob das bestehende System die Balance zwischen Eigentumszuweisung und Allgemeinwohlbindung wahrt, gerade auch f{ü}r das Patentrecht gestellt werden muss3.
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Moufang, R. (2008). Ethische Voraussetzungen und Grenzen des patentrechtlichen Schutzes biotechnologischer Erfindungen. In Geistiges Eigentum: Schutzrecht oder Ausbeutungstitel? (pp. 89–109). Springer Berlin Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-540-77750-2_9
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