Abstract
Der sehr praxisrelevante wie klausurträchtige Tatbestand des Computerbetrugs bereitet den Studenten ersichtlich viele Schwierigkeiten. Dies liegt zum einen an der Notwendigkeit technischer wie wirtschaftsrechtlicher Vorkenntnisse (so z. B. vom POS- und POZ-System), zum anderen an dem vom Gesetzgeber bewusst weit geratenen Gesetzeswortlaut, der § 263 a StGB »eine erstaunliche Karriere hin zu einer der umstrittensten Vorschriften des Strafgesetzbuchs« beschert hat.
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Kraatz, E. (2010). StR Der Computerbetrug (§ 263 a StGB). JURA - Juristische Ausbildung, 32(1). https://doi.org/10.1515/jura.2010.36
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