Die Würde des Menschen – AEM Jahrestagung 2016

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Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (Grundgesetz, Art. 1) Es hat eine Weile gedauert, bis die Philosophie die Herausforderung erkannt und angenommen hat, die in Artikel 1 des Grundgesetzes (GG) steckt. Sie besteht darin, dass in diesen Sätzen kurz und bündig eine Antwort auf die traditionelle Masterfrage der Moralphilosophie gegeben wird, worin die Grundlagen unserer wechselseitigen ethischen Verpflichtungen liegen: Es ist die unantastbare Menschenwürde, die die Basis für Menschenrechte, Sozialleben, Frieden und Gerechtigkeit bildet. Dadurch wird ein Begriff, der zwar eine philosophische Tradition und mit Kant einen hochka-rätigen Befürworter hat, aber auch durch Schopenhauer heftig kritisiert und danach allenfalls am Rande philosophisch diskutiert wurde, mit einem juristischen Feder-strich zum Zentrum unseres moralischen Status erklärt. Wie gesagt, die Philosophie hat diese juristische Zumutung lange Zeit weitge-hend ignoriert, anders als die Rechtswissenschaft, die natürlich nicht umhin konnte, sich mit dem Fundament unserer Verfassung auseinanderzusetzen. Philosophisch auffällig wurde die besondere Rolle der Menschenwürde im Grundgesetz eigentlich erst gegen Ende des Jahrtausends, und zwar in einem Zusammenhang, der mit dem ursprünglichen Anliegen von Artikel 1 herzlich wenig zu tun hatte: in der medi-zinethischen Diskussion um die Zulässigkeit von Stammzellforschung und Präim-plantationsdiagnostik. Beide Verfahren bringen es mit sich, dass Embryonen getötet K 88 R. Stoecker werden, also stellte sich die Frage, ob nicht auch schon der Embryo eine unantastba-re Menschenwürde hat und damit unter das Gebot aus Artikel 1 fällt, seine Würde zu achten und ihn folglich nicht einfach zu vernichten. Um das zu beantworten, musste man aber wissen, was es ganz generell mit der Menschenwürde auf sich hat. So kam es dann um die Jahrtausendwende zu einer scharf geführten, sehr kontroversen Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern der Embryonenwürde, die in der Regel zugleich Gegner bzw. Befürworter der entsprechenden medizinischen Technologien waren. Ein klares Bild, was es denn eigentlich mit der Würde des Menschen auf sich hat, ergab sich aus diesen Debatten aber nicht. Seitdem hat sich die philosophische Diskussion erheblich weiterentwickelt. In den letzten Jahren sind eine Vielzahl von Publikationen erschienen, die davon zeugen.

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Stoecker, R. (2016). Die Würde des Menschen – AEM Jahrestagung 2016. Ethik in Der Medizin, 28(2), 87–90. https://doi.org/10.1007/s00481-016-0392-x

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