Reproduktive Selbstbestimmung und reproduktive Gerechtigkeit – ein intersektionaler Menschenrechtsansatz

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Im Beitrag wird die Diskussion um konzeptionelle Verständnisse von reproduktiven Rechten beleuchtet. Reproduktive Selbstbestimmung hat durch andauernde Delegitimierung an politischer Schlagkraft eingebüßt, steht aber auch in der Kritik, weil sie zu häufig als entsolidarisierendes individuelles Recht privilegierter (weißer) Frauen verstanden und praktiziert würde. Dagegen fordern aus antirassistischen Bewegungen entwickelte Ansätze reproduktiver Gerechtigkeit die Fokussierung auf soziale Rechte statt individuelle Freiheiten und den kollektiven Kampf gegen Strukturen reproduktiver Unterdrückung und intersektionale Diskriminierung. Diesen Ansatz teilen auch die internationalen Menschenrechtsausschüsse, die reproduktive Gesundheit als soziales Menschenrecht konzipieren. Doch verfestigte Traditionen menschenverachtender Bevölkerungspolitiken werfen einen langen Schatten und stellen auf Staatenpflichten basierende Reproduktionspolitiken und deren emanzipatorisches und transformatives Potenzial infrage.

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Lembke, U. (2024). Reproduktive Selbstbestimmung und reproduktive Gerechtigkeit – ein intersektionaler Menschenrechtsansatz. GENDER – Zeitschrift Für Geschlecht, Kultur Und Gesellschaft, 16(1–2014), 11–25. https://doi.org/10.3224/gender.v16i1.02

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